Allgemeine Geschäftsbedingungen der DESSIGN GROUP GmbH
§ 1 Geltungsbereich/Allgemeines
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.v. § 14 BGB (nachfolgend: „Kunde“).
(2) Es gelten ausschließlich die AGB der DESSIGN GROUP GmbH. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als DESSIGN GROUP GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn DESSIGN GROUP GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch DESSIGN GROUP GmbH maßgebend.
§ 2 Angebote
(1) Angebote der DESSIGN GROUP GmbH sind vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung stets freibleibend.
(2) Kosten für honorarpflichtige Bildmotive sind vorab nicht abzuschätzen und daher in den Angeboten von DESSIGN GROUP GmbH nicht enthalten. Sie werden gegebenenfalls in einer gesonderten Bestätigung ausgewiesen und gesondert abgerechnet.
(3) Die Erbringung von rechtlichen oder steuerlichen Beratungsleistungen durch die DESSIGN GROUP GmbH ist ausnahmslos ausgeschlossen. Für die Frage der rechtlichen, insbesondere werblichen Zulässigkeit einer zu erbringenden Dienstleistung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
§ 3 Lieferung
(1) Liefertermine/Lieferzeiten sind vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung stets unverbindlich.
(2) Liefertermine/Lieferzeiten hängen davon ab, dass die der Kunden etwaigen Mitwirkungspflichten unverzüglich nachkommt, der Kunde die Lieferung rechtzeitig freigibt und DESSIGN GROUP GmbH seinerseits rechtzeitig von Subunternehmern oder mitwirkenden Unternehmern beliefert wird. Sofern eine Freigabe nicht erforderlich ist, tritt an deren Stelle das Datum des Zugangs der Auftragsbestätigung beim Kunden.
§ 4 Gefahrübergang, Preise
(1) Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung gelten Lieferungen und Preise stets „ab Werk“. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Auf Wunsch des Kunden wird DESSIGN GROUP GmbH die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. Dies gilt auch für die Rücksendung vom Kunden zur Verfügung gestellter Materialien.
(2) Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Liefer- und Versandkosten werden nach Aufwand gesondert berechnet.
(3) Beträge sind, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro angegeben und auch ausschließlich in Euro zahlbar.
(4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(5) DESSIGN GROUP GmbH behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese wird DESSIGN GROUP GmbH dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
(6) Führen Kursschwankungen ausländischer Währungen von über 5 % zu einer Steigerung der Beschaffungskosten, ist DESSIGN GROUP GmbH berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen. DESSIGN GROUP GmbH hat die Kursschwankungen nachzuweisen.
(7) Reisekosten und Reisezeiten werden vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung zusätzlich mit 0,70 Euro pro Straßenkilometer und mit 70,00 Euro pro Stunde und Person berechnet.
(8) Entwurfsarbeiten sind, da sie ein künstlerisches Werk darstellen, ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu vergüten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungsbeträge werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nach 8 Kalendertagen fällig.
(2) Bei Dienst- oder Werkleistungen werden bei Projektstart 40 % der Gesamtauftragssumme in Rechnung gestellt.
(3) Ferner werden im Rahmen des Auftragsfortschritts von DESSIGN GROUP GmbH angemessene Abschlagsrechnungen gestellt, deren Bezahlung innerhalb von 8 Arbeitstagen zur Zahlung fällig wird. Die geleisteten Abschlagszahlungen werden von der Schlussrechnung abgezogen.
(4) Zahlungen mittels Wechsel werden nicht anerkannt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) DESSIGN GROUP GmbH behält sich an sämtlichen Waren, Werken und übrigen Arbeitsergebnissen („Vorbehaltsgegenstand“) das Eigentum bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Kunde ist berechtigt, den Vorbehaltsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt DESSIGN GROUP GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von DESSIGN GROUP GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. DESSIGN GROUP GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt. Ist dies aber nicht der Fall, so kann DESSIGN GROUP GmbH verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner an DESSIGN GROUP GmbH bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§ 7 Postversand von Werbesendungen
(1) Übernimmt DESSIGN GROUP GmbH das Postfertigmachen von Werbesendungen, besteht keine Verpflichtung der DESSIGN GROUP GmbH, vor der Weiterverarbeitung oder Postauslieferung die Einhaltung der Portogrenzen oder Portobestimmungen durch den Vertragspartner zu überprüfen.
(2) Portokosten sind auf Anforderung im Voraus zu bezahlen. Entstehen nach der Auslieferung durch die DESSIGN GROUP GmbH infolge von für DESSIGN GROUP GmbH bei der Postauslieferung nicht zu erkennender Gewichtsüberschreitung durch Papiergewichtstoleranzen oder sonstiger Faktoren Portonachforderungen der Deutschen Post oder eines anderen Anbieters, so trägt der Kunde diese Nachforderungen.
(3) Die Preise für das Postfertigmachen gelten nur für einwandfreies, maschinengerecht zu verarbeitendes Material. Liefert der Kunde hiervon abweichendes Material, so ist DESSIGN GROUP GmbH zur Forderung eines angemessenen Erschwerniszuschlags berechtigt.
§ 8 Waren und Materialien des Kunden
(1) Die Lieferung der vom Kunden anzuliefernden Waren, Materialien und Unterlagen hat frei Haus an DESSIGN GROUP GmbH zu erfolgen.
(2) Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Inhalt der angelieferten Ware, des Materials und der Unterlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz- und Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“, verstößt. Der Vertragspartner stellt DESSIGN GROUP GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter diesbezüglich und auf erstes Anfordern frei.
(3) Es besteht keine Verpflichtung von DESSIGN GROUP GmbH, die Stückzahlen der vom Kunden angelieferten Ware, des Materials oder der Unterlagen zu überprüfen.
(4) DESSIGN GROUP GmbH ist berechtigt, nach Aufforderung des Kunden zur Abholung, vom Kunden übergebene Restwaren oder überschüssiges Material spätestens 30 Tage nach Auftragsabwicklung zu vernichten. Rücksendung von überzähliger Ware und überzähligem Material erfolgt gegebenenfalls unfrei durch DESSIGN GROUP GmbH.
§ 9 Mängel und Mängelhaftung
(1) Technisch oder durch das verwendete Material bedingte Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen zwischen Entwurf, Druck, Satz, Probedruck und Druck werden ausdrücklich vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
(2) Für Druckschriften, Druckqualität, Lagerfähigkeit von selbstdurchschreibenden Papieren aller Art, Spezialpapieren und Folien übernimmt DESSIGN GROUP GmbH nur in dem Umfang Gewähr, als sie von den Herstellern der Ware oder den Lieferanten der DESSIGN GROUP GmbH übernommen wird.
(3) DESSIGN GROUP GmbH überprüft Massendrucksachen vor dem Versand nur stapelweise auf Mangelfreiheit. Die Rüge der Mangelhaftigkeit kann in diesem Falle nur dann erhoben werden, wenn mindestens 3 % der Drucksachen mangelhaft sind.
(4) Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind der DESSIGN GROUP GmbH spätestens binnen 7 Tagen, in jedem Fall aber vor einer Verarbeitung oder Weiterveräußerung des Liefer- oder Reparaturgegenstandes oder des Werkes schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns nach § 377 HGB bleiben unberührt.
(5) Soweit ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, ist der Kunde berechtigt, nach Wahl von DESSIGN GROUP GmbH Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache zu verlangen. Soweit ein Mangel des Reparaturgegenstandes oder des Werkes vorliegt, ist der Kunde berechtigt, nach Wahl von DESSIGN GROUP GmbH Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werkes zu verlangen. Im Fall der Mangelbeseitigung ist DESSIGN GROUP GmbH verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefer- oder Reparaturgegenstand oder das Werk nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(6) Mit keiner der vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
(7) Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und Rechtsmängel ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden nach § 11 bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Mehr-/Minderlieferung
(1) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind zulässig. Bei farbigen oder schwierigen Druck-Erzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 15 % möglich. Diese Prozentsätze erhöhen sich zusätzlich um die branchenüblichen Toleranzsätze des Papierlieferanten.
(2) Der Preisberechnung wird die von der DESSIGN GROUP GmbH tatsächlich gelieferte Menge zugrunde gelegt.
§ 11 Haftung
(1) DESSIGN GROUP GmbH prüft nicht, ob Waren oder Leistungen, insbesondere Entwürfe, gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) oder Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstoßen. DESSIGN GROUP GmbH haftet nicht gegenüber dem Kunden, dies gilt auch für mittelbare Schäden des Kunden.
(2) Der Kunde haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheberrechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt der Vertragspartner DESSIGN GROUP GmbH von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
(3) DESSIGN GROUP GmbH haftet nicht für Fehler in Dokumenten, die der Kunde zur Weiterverwendung freigegeben hat.
(Die Haftung der DESSIGN GROUP GmbH auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingeschränkt. Die Einschränkungen gelten nicht für die Haftung der DESSIGN GROUP GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. DESSIGN GROUP GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, deren Einschränkung den Vertragszweck gefährdet. Soweit eine vertragswesentliche Pflicht verletzt ist und DESSIGN GROUP GmbH dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der DESSIGN GROUP GmbH.
§ 12 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Der Kunde ist vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung nicht berechtigt, Ideen, Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Originale, Filme, digitale Werke, Druckträger, Adressen oder andere Unterlagen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gemacht werden, Dritten zu überlassen. Alles Weitere regelt eine ggfs. gesondert abzuschließende Verschwiegenheitsvereinbarung.
(2) weist darauf hin, dass im Rahmen des Hostings und des Access-Providing Bestands-Zugangsdaten gespeichert werden, sofern dies zur Vertragsdurchführung und
-abrechnung erforderlich ist.
(3) speichert die Daten des Kunden für die Nutzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses. Es gelten für alle Daten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
§ 13 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen gegen DESSIGN GROUP GmbH ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von DESSIGN GROUP GmbH zulässig.
§ 14 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte
(1) DESSIGN GROUP GmbH behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung und Bearbeitung an DESSIGN GROUP GmbH Ideen, Entwürfen, Skizzen, Originalen, Filmen, digitalen Werken, Druckträgern sowie sonstigen Arbeitsergebnissen vor, wenn nichts ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde erhält – sofern nicht Abweichendes vereinbart – die Arbeitsergebnisse im pdf-Dateiformat. Ein Anspruch auf Herausgabe der offenen Daten besteht insoweit nicht. Für die Herausgabe der offenen Daten wird – sofern nichts Abweichendes vereinbart – eine Vergütung in Höhe von 30 % des Auftragswertes der entsprechenden Dokumente fällig.
(3) Die Vervielfältigung von Entwürfen der DESSIGN GROUP GmbH ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
(4) Die Einräumung von Nutzungs- und Bearbeitungsrechten an allen Arbeitsergebnissen der DESSIGN GROUP GmbH erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Zahlung. Der Umfang der Rechteübertragung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen oder dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet Anwendung.
(5) DESSIGN GROUP GmbH steht ein Auskunftsanspruch über die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden zu.
(6) DESSIGN GROUP GmbH wird von dem Kunden bei Veröffentlichungen in üblicher Form als Urheber genannt. Ein etwaiger Verzicht der DESSIGN GROUP GmbH auf Urhebernennung bei jeglichen Formen von Werken oder werkähnlichen Leistungen bedarf der Schriftform.
(7) DESSIGN GROUP GmbH ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen. Von jedem hergestellten Werbemittel stehen der DESSIGN GROUP GmbH 20 Belegexemplare zu. DESSIGN GROUP GmbH ist weiter berechtigt, von Werbemitteln, die DESSIGN GROUP GmbH für Kunden hergestellt hat, auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge für Eigenwerbung herzustellen und zu verbreiten, auch zur Teilnahme an Wettbewerben.
§ 15 Adressvermittlung
(1) DESSIGN GROUP GmbH wird im Falle gemakelter Adressen nur als Vermittler des Adressvermieters (Adressvermittlung) tätig. Aus diesem Grund übernimmt DESSIGN GROUP GmbH keine Gewährleistung für mangelhafte Adressen. Auch steht DESSIGN GROUP GmbH nicht für die Richtigkeit der vom Vermieter gemachten Angaben, insbesondere nicht für dessen Zusicherungen, ein. Das vorstehend Geregelte gilt entsprechend für Adressentausch.
(2) Der Kunde hat den Mietpreis an DESSIGN GROUP GmbH als Inkassobevollmächtigte des Adressvermieters zu bezahlen.
(3) Bei gemakelten Adressen kann der Mietpreis bei Rückgabe der Retouren nur dann rückerstattet werden, soweit die Retouren 3 % der Gesamtsumme übersteigen und eine Zustellung innerhalb von 6 Wochen nach der Lieferung erfolgte. DESSIGN GROUP GmbH müssen die Originaladressträger, bei Briefhüllen außerdem die Versandhüllen, zur Verfügung gestellt werden.
(4) Die durch die Postvermerke auf den Retouren bekannt gewordenen, neuen Adressen darf der Kunde nicht verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Adressvermieter jede Retoure zwecks Überarbeitung der Adresskollektion zur Verfügung zu stellen.
(5) In der Werbung des Kunden darf kein Hinweis auf die Herkunft der Adressen enthalten sein, wenn nicht der Adressvermieter einem solchen Hinweis zugestimmt hat.
§ 16 Mehrfachverwendung von Adressen
(1) Der Kunde ist ausschließlich berechtigt, die von DESSIGN GROUP GmbH bezogenen Adressen einmalig zu verwenden. Davon werden auch aufgrund postalischer Retourvermerke bekannt gewordene Adressen erfasst. Die Verwendungsbeschränkung gilt nicht für Adressen von Dritten, die aufgrund der Werbung bei dem Kunden Leistungen oder Waren beziehen oder ein Angebot anfordern. Hiervon sind jedoch im Rahmen von Preisausschreiben erhaltene Adressen ausgenommen.
(2) Im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Vereinbarung hat der Kunde an DESSIGN GROUP GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Preises des Adressauftrags. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird die Vertragsstrafe auf diese jedoch angerechnet.
(3) Der Kunde ist mit der Überwachung der Einhaltung seiner Verpflichtung aus Ziff. 1 durch die Verwendung von Kontrolladressen einverstanden. Zum Nachweis des Verstoßes gegen Ziff. 1 genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.
§ 17 Datenverarbeitung
(1) Alle Datenträger und aufgezeichneten Daten, die der Vertragspartner DESSIGN GROUP GmbH übergibt, müssen zur Verarbeitung auf dem Datenverarbeitungssystem von DESSIGN GROUP GmbH geeignet sein. Der Vertragspartner stellt DESSIGN GROUP GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei.
(2) DESSIGN GROUP GmbH ist nicht zur Überprüfung der übergebenen Daten verpflichtet. Für den Verlust von Daten übernimmt DESSIGN GROUP GmbH keinerlei Haftung. DESSIGN GROUP GmbH lehnt jegliche Haftung für die Inhalte ab, die im Auftrag des Kunden veröffentlicht wurden.
(3) Eigentums- und Urheberrechte an allen von DESSIGN GROUP GmbH zur Verfügung gestellten Systemen, Programmen, Programmteilen und den dazugehörigen Dokumentationen bleiben uneingeschränkt bei DESSIGN GROUP GmbH. Der Vertragspartner verpflichtet sich, solche Systeme, Programme, Programmteile und die dazugehörigen Dokumentationen weder zu kopieren noch sie Dritten zugänglich zu machen.
(4) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der Kunde an DESSIGN GROUP GmbH eine Vertragsstrafe in Form eines angemessenen Schadensersatzes, dessen Höhe im Streitfall durch das zuständige Landgericht nach billigem Ermessen festgelegt wird zu zahlen.
Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, eine etwaige Vertragsstrafe wird jedoch auf diese angerechnet.
(5) DESSIGN GROUP GmbH behält sich das Recht auf Änderung der eingesetzten Systeme, Programme, Programmteile und des Durchführungsortes vor.
(6) Vorausgesetzt, dass vom Vertragspartner richtige Eingabedaten angeliefert werden, gewährleistet DESSIGN GROUP GmbH die Richtigkeit der EDV-Arbeiten. Fehlerhafte Arbeiten, die von DESSIGN GROUP GmbH zu vertreten sind, werden, soweit als möglich, unter Ausschluss weiterer Ansprüche von DESSIGN GROUP GmbH richtiggestellt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Arbeiten von DESSIGN GROUP GmbH nach Anlieferung zu prüfen und DESSIGN GROUP GmbH über etwaige Fehler unverzüglich zu informieren.
§ 18 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von DESSIGN GROUP GmbH.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Nicht ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der DESSIGN GROUP GmbH.
Stand: 10/2018